Lexikon des NTD® und der TriPrax

Definitionen und Begriffsklärungen

Lexikon der Begriffe des Neuen Triadischen Denkens® (NTD) und der Triadischen Praxeologie(TriPrax).

Definitionen sind für das NTD® eine heikle Angelegenheit, weil sie immer nur einen bestimmten Geltungsbereich haben, der eigentlich mitkommuniziert werden sollte. Manche Grundannahmen über das triadische Denken treffen beispielsweise auch auf viele andere Arten des Denkens zu, aber eben nicht auf alle. Aussagen über die individuelle Praxis gelten für die individuelle Praxis und es sollte geprüft werden, ob sie sich auf die soziale Praxis übertragen lassen. Ggfs. sind Modifikationen erforderlich. Dies umsomehr als sich die Entwicklung des NTD im Fluß befindet; manche Lemma widerspiegeln einen älteren Stand der Theorieentwicklung und harren einer Anpassung. Viele Modelle sind gut geprüft, andere beruhen vorerst nur auf logischen Deduktionen.
"Die Werke sind nur gut, soweit sie bessere entstehen lassen." Alexander von Humboldt an Charles Darwin, 18. Sept. 1839
Es ist mit den Definitionen/Modellen/Programmen wie mit allen anderen tools: Ohne Anamnese und Diagnose der Anwendungssituation - also der Art der Praxis -, kein sinnvoller Einsatz. Immer gilt: 'Die Herrlichkeit solcher Haupt- und Grundbegriffe erscheint nur dem Gemüt, auf welches sie ihre unendliche Wirksamkeit ausüben, erscheint nur der Zeit, in welcher sie, ersehnt, im rechten Augenblicke hervortreten.' Goethe im 8. Buch von 'Dichtung und Wahrheit'
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Gleichheit =

in abstrakter Form das Ergebnis des Vergleichens von komplexen Objekten mit einem Maßstab/einem Kriterium. Gleichheit gibt es also nur in Relation auf etwas in einer Praxis, die das Vergleichen zum Ziel ihrer Praktiken macht. Jedes Vergleichen schafft dann nicht nur Gleiches sondern auch Unterschiede.
Die einseitige Prämierung der Gleichheit (Homogenität) vor der Heterogenität ist ein Kennzeichen der politischen Wertvorstellungen der europäischen Neuzeit.
Werte Europas


Das war Lorenz von Stein (Die sozialen Bewegungen der Gegenwart) schon 1848 denkbar klar: "Diese Gesellschaft, als eine Gesellschaft der Ungleichen, bildet einen fortwährenden Widerspruch mit dem Begriffe des Menschen, der die Gleichheit fordert." Und weiter: "Der ganze Kampf vorigen Jahrhunderts, der Kampf der nicht privilegierten Stände gegen die privilegierten, hat in allen Völkern (in Europa) wie in allen Gestalten, in denen er erschienen, eine gemeinschaftliche Grundlage gehabt.. Daher war der Gedanke der rechtlichen Gleichheit aller Menschen." (S. 483)
"Die Idee der Gleichheit der Menschen ist im höchsten Sinne des Wortes eine germanische Idee. So großartig auch Philosophien des Altertums in manch anderer Beziehung sein mögen, zu diesem Prinzip haben sie sich in keiner Schule, in keinem Philosophen erhoben. Erst die germanischen Völker brachten sie der Weltgeschichte. . . Die Gleichheit der Staatsbürger war die allgemeine Grundlage aller Verfassungen."(S. 490, zit. nach Pankoke, Eckart (Hg.): Gesellschaftslehre, Frankfurt am Main 1991 (= Bibliothek der Geschichte und Politik, herausgegeben von Reinhart Koselleck, Bd.18)
Marx und Engels mochten sich im gleichen Jahr in ihren 'Kommunistischen Manifest' nicht mit einer Gleichheit vor und in der Verfassung zufrieden geben.

lexikon, id1123, letzte Änderung: 2021-02-16 17:01:31

© 2023 Prof. Dr. phil. habil. Michael Giesecke